Die Strassenhunde von Beykoz
BITTE NIE WIEDER!!!!

Bitte den Text einfach kopieren und an folgende Adressen schicken:

herzlichen Dank an Angela Grillmeier für die perfekte Vorlage!!

 

cc: euro-ombudsman@europarl.europa.eu, info@abdullahgul.gen.tr, turk.em.berlin@t-online.de

als Betreff: DAS BESTEHENDE TIERSCHUTZGESETZ IN DER TÜRKEI MUSS IN DAS STRAFGESETZBUCH INTEGRIERT WERDEN

 

 

 

dinisleriyk@diyanet.gov.tr, protokol@diyanet.gov.tr, dinegitimi@diyanet.gov.tr, tulinokumus@gmail.com, gozde.yaman@gmail.com, ccpturkey@gmail.com, cumhurbaskanligi@tccb.gov.tr, dib@basbakanlik.gov.tr, aaksu@icisleri.gov.tr, info@istanbul.gov.tr, mehmetuysal@istanbul.gov.tr, baskan@ibb.gov.tr, info@abgs.gov.tr, basin@icisleri.gov.tr, aaksu@icisleri.gov.tr, ozelkalem@icisleri.gov.tr, halklailiskiler@basbakanlik.gov.tr, bilgi@basbakanlik.gov.tr, bilgi@osmanpepe.com.tr, mergul@beykoz.bel.tr, info@abgs.gov.tr, basin@icisleri.gov.tr, ozelkalem@icisleri.gov.tr, delegation-turkey@cec.gov.tr, aaksu@gov.tr, basin@icisleri.gov.tr, aaksu@icisleri.gov.tr, antalya@icisleri.gov.tr, info@kepez-bld.gov.tr, info@muratpasa-bld.gov.tr, baskan@konyaalti.bel.tr

 

 

einfach die Mailadressen kopieren und in das Adressfeld einfügen!!!

 

Sehr geehrte Politiker der Türkischen Republik,

Sehr geehrte Gouverneure,

Sehr geehrte Bürgermeister,

 

Am 01.Juli 2004 wurde das erste türkische Tierschutzgesetz (§5199) verabschiedet und

Ist durch die Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten.

Das türkische Tierschutzgesetz wurde durch die ministerialen Verfügungen und ministerialen Rundschreiben untermauert.

Das Ziel des türkischen Tierschutzgesetzes §5199 ist das Lebensrecht der Tiere, sowie den Schutz gegen Qual, Schmerz und Leiden zu gewährleisten.

Die örtlichen Verwaltungen sind durch das bestehende Tierschutzgesetz, der Verfügungen und ministerialen Rundschreiben zu folgendem Handeln obligiert worden:

-          Gründung  von Tierheimen ,

-          diese Tierheime müssen beheizt werden,

-          die Tiere müssen dort  ohne Angst leben können,

-          ausreichende Fütterung der dort untergebrachten Tiere,

-          hygienische und tierärztliche Versorgung,

o d e r

-          die Tiere tierärztlich zu betreuen;  d.h. kastrieren, impfen und mit nummerierten Ohrmarken zu versehen

-          Aussetzen an den Fundorten, an denen sie sich bis zu diesem Zeitpunkt aufgehalten haben und  versorgt wurden.

-          Futterstellen zu gründen,

-          die in die Freiheit  entlassenen Tiere fortwährend  tierärztlich zu  betreuen.

Der Vollzug des Tierschutzgesetzes hängt nicht von  bestehenden Möglichkeiten, bzw. finanziellen Mitteln ab.  D.h. nicht ausreichende Finanzen entlasten die Gemeinde davon nicht.

Der Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes stellt  eine Straftat dar.

Wir wurden darüber informiert worden, dass in Ihrer Stadt/Gemeinde, mehrere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz stattfanden.

Wir wurden  weiterhin darüber unterrichtet, dass  das Tierschutzgesetz, die ministerialen Verfügungen und Ministerialrundschreiben Ihrerseits missachtet werden.

Die herrenlosen Tiere in Ihrer Stadt sind unterernährt, krank und versuchen mit letzter Kraft am Leben zu bleiben.

Gemäß § 5199 ist ihre Verwaltung dazu verpflichtet worden, herrenlose Tiere auf den Straßen  nach besten Möglichkeiten zu versorgen.

Die Vernichtung der herrenlosen Tiere besteht nicht nur darin sie zu vergiften oder zu erschießen, sondern sie auch nicht zu versorgen. Auch dies ist eine Form der Vernichtung.

Weiterhin ist Ihr Amt auch dazu verpflichtet das Volk über das Lebensrecht der Tiere zu informieren und sie diesbezüglich zu belehren.

Hiermit fordern wir Sie auf:

Tierheim/e mit einer ausreichenden Kapazität zu bauen, die die in Ihrem Stadtgebiet lebenden Tiere aufnehmen können. Weiterhin diese Tierheime zu beheizen, die dort befindlichen Tiere zu versorgen, sie zu beschützen und mit den vor Ort anwesenden Tierschutzvereinen zusammenzuarbeiten.

Wir beziehen uns hiermit  auf den Informationsrechtsparagraphen §4982, sowie auf den Antragsrechtsparagraphen § 3071 und bitten uns über das weitere Vorgehen zu informieren.

 

Hochachtungsvoll,

 

 

 

hier fügt Ihr dann bitte Euren Name, Adresse, Land bei.