Antwort von der EU auf eine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Sommer
E-3774/08DE
Antwort von Herrn Rehn
im Namen der Kommission
(3.9.2008)
Herrenlose Hunde fallen nicht unter die EU-Rechtsvorschriften für den Tierschutz; im gemeinschaftlichen Besitzstand (Acquis communautaire) sind vielmehr hauptsächlich die Haltung von Tieren in
Betrieben, die Verbringung und Schlachtung von Nutztieren und der Umgang mit Versuchstieren geregelt. Das Protokoll über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere im Anhang des EG-Vertrags enthält
klare Grundregeln für Tierschutzmaßnahmen der EU. Aus diesem Protokoll gehen auch die Grenzen der Zuständigkeit der EU in diesem Bereich hervor. Der Umgang mit herrenlosen Tieren ist ein Beispiel für
einen Bereich, in dem die Gemeinschaft auch innerhalb des Gebietes der Europäischen Union rechtlich nicht zuständig ist. Für Tierschutzangelegenheiten, die nicht unter die Rechtsvorschriften des
Acquis communautaire fallen, sind nur die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten und Kandidatenländer zuständig. Natürlich verlangt die Kommission von der Türkei in den Bereichen, die von den
Tierschutzbestimmungen des Acquis communautaire erfasst werden, die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften, und dieses Thema wird Gegenstand der Verhandlungen sein.
Was die in ihrer Anfrage angesprochene Angelegenheit betrifft, so sind bei der Kommission mehrere Beschwerden von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) über die Behandlung herrenloser Hunde durch die
Behörden der Gemeinde Beykoz eingegangen. Die Kommission hat zwar ihre Delegation in Ankara unterrichtet, doch liegt die rechtliche Zuständigkeit für diese Angelegenheit bei den türkischen
Behörden.
Die Türkei erhält keine EU-Haushaltsmittel für Tierschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit herrenlosen Hunden. Allerdings wird ein mit 13 250 650 EUR dotiertes Projekt namens „Control of rabies disease
in Turkey“ (Bekämpfung der Tollwut in der Türkei) von der Kommission und der türkischen Regierung gemeinsam finanziert. Ziel des Projekts ist es, die Anzahl der Tollwutfälle zu verringern, um die
Tollwut in der Türkei auszurotten und für ein ähnliches Gesundheitsniveau für Mensch und Tier wie in der EU zu sorgen. Das Projekt umfasst die Lieferung von Laboreinrichtungen und Impfstoffen,
technische Unterstützung, einschließlich Schulungen für Tierärzte, und Bauvorhaben, darunter die Schaffung von drei Behandlungszentren in Istanbul, Izmir und Ankara. Die Durchführung des Projekts, an
der auch Nichtregierungsorganisationen beteiligt sind, wird von der Delegation der Kommission in Ankara aufmerksam verfolgt. Die Gemeinde Beykoz ist allerdings nicht in das Projekt eingebunden.
Außerdem bereitet die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) spezielle Leitlinien für die Kontrolle der Populationen von herrenlosen Hunden vor, die 2009 verabschiedet werden sollen. Die
Kommission wird sich bemühen, hierzu einen Beitrag zu leisten. Da die Türkei Mitglied der OIE ist, wird die Kommission die türkischen Behörden nach Verabschiedung der Leitlinien auf die Vorteile
ihrer Umsetzung aufmerksam machen, ohne dabei aus den Augen zu verlieren, dass die Kommission in diesem Bereich keinerlei rechtliche Zuständigkeit besitzt.